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64.1. Allah preist (alles), was in den Himmeln und (alles) was auf der Erde ist. Ihm gehört die Herrschaft, und Ihm gehört (alles) Lob, und Er hat zu allem die Macht.

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 Kapitel: Die Blutschuld (Diyya)
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Ansicht der Ahadith 1-12 von 16 Ahadith, Seite 1/2

 

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Kapitel: 80, Nummer: 1
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat."


Kapitel: 80, Nummer: 10
'Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah "(=la ilaha illa-llah)" darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst. "


Kapitel: 80, Nummer: 11
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Die Tochter des An-Nudur ohrfeigte ein Sklavenmädchen und brach dabei einen seiner Schneidezähne. Die Leute begaben sich deshalb zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er veranlasste die Wiedervergeltung (Qisas). "


Kapitel: 80, Nummer: 12
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ein Mann guckte tief in ein Zimmer des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, worauf er (der Prophet) aufstand und sich zu ihm mit einem spitzen Gegenstand begab ... und versuchte, ihn damit zu stechen. "(Guckt einer durch das Schlüsselloch in einen Privatbereich eines anderen hinein und verliert dabei sein Auge durch einen Spieß von der anderen Seite, so hat er weder Anspruch auf Schadensersatz noch die Möglichkeit einer öffentlich rechtlichen Strafverfolgung. Siehe Hadith Nr. 6901 f.)


Kapitel: 80, Nummer: 13
Sahl Ibn Sa'd As-Sa'idyy berichtete: "Ein Mann guckte durch ein Loch in der Tür des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn sah, sagte er zu ihm: »Wenn ich gewusst hätte, dass du mich beobachtest, hätte ich dein Auge damit gestochen!« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fuhr dann fort: »Die Erlaubnis um Einlaß wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des Einblicks (in die Privatsphäre eines Wohnbereichs). "*(*Wird einem der Einlaß gewährt, so soll sich dieser auch vertrauenswürdig verhalten und nicht die Privatsphäre seines Gastgebers in die Öffentlichkeit preisgeben. Vgl. Qur'an 24:27 und 33:53. Siehe ferner Hadith Nr.6900, 6902 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 80, Nummer: 14
Abu Huraira berichtete: "Abu-l-Qasim*, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge außchlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.«"**(*Ein Beiname, der außchließlich für den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, verwendet werden darf. **Auf Grund dieses Hadith wird die derartige Tat im islamischen Recht nicht strafrechtlich verfolgt. Ein Schadensersatz für den Geschädigten ist demnach ausgeschlossen. Siehe Hadith Nr. 6900f. und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 80, Nummer: 15
'Abdullah Ibn 'Amr berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer einen Menschen tötet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung (mit den Muslimen) steht*, wird (am Tage des Jüngsten Gerichts) nicht einmal den Duft des Paradieses einatmen dürfen und sein Duft ist wahrlich aus einer Entfernung von einer vierzigjährigen** Reise wahrzunehmen!"(*Unter vertraglichem Schutz verstehen sich auch alle internationalen Abmachungen, die die islamischen Staaten unterzeichnet haben. Zu solchen Abmachungen gehört u. a. und zum Beispiel die Sicherheit des Luftverkehrs. Wer also von den Muslimen ein Flugzeug entführt bzw. sprengt und/oder Frauen, Kinder und unschuldige Menschen als Geisel nimmt oder diese tötet, der handelt nicht nur nach dem Wortlaut dieses Hadith widerrechtlich, sondern auch gegen die Bestimmung des ersten Verses der Sura 5 Al-Ma'ida, mit der die Gläubigen aufgefordert werden die Verträge zu erfüllen. Hat ein solcher Täter noch nicht begriffen, dass er nicht nur ein Verbrechen begeht, sondern auch den Islam damit in Verruf bringt und der Da'wa einen großen Schaden zufügt? **Vgl. dazu Hadith Nr. 3166, 3251f., 6553, 6579, 6588)


Kapitel: 80, Nummer: 16
Abu Sa'id berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zieht nicht einige der Propheten den anderen vor!"(Vgl. Qur'an 2:136, 285 3:84 4:150, 152)


Kapitel: 80, Nummer: 2
'Abdullah Ibn Mas'ud berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das erste, über das zwischen den Menschen (am Tage des Jüngsten Gerichts) gerichtet werden wird, ist das Blutvergießen!"(*D.h. die Schuld an einer Mordtat Hadith Nr. 6533)


Kapitel: 80, Nummer: 3
Al-Miqdad Ibn 'Amr Al-Kindyy, Verbündeter des Stammes Banu Zuhra, der mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, in der Schlacht von Badr gekämpft hatte, berichtete: "Ich sagte:»O Gesandter Allahs, ich war in einen Kampf gegen einen Ungläubigen verwickelt, als er mit dem Schwert auf meine Hand haute und sie abtrennte anschließend suchte er Schutz vor mir auf einem Baum und rief: "Ich bin ein Allah ergebener (Muslim)!" Soll ich ihn nun umbringen, nachdem er diese Worte gesprochen hat?«Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Bringe ihn nicht um!«Ich erwiderte: »O Gesandter Allahs, er hat doch eine meiner beiden Hände von meinem Leib abgetrennt und anschließend seine Worte gesprochen, nachdem er meine Hand abgetrennt hatte. Soll ich ihn nun umbringen?«Der Prophet sagte: »Nein! Wenn du ihn umbringst, ist er (als Muslim) an deiner Stelle bevor du ihn umbrachtest, und du bist (als Nicht-Muslim) an seiner Stelle bevor er sein Wort sprach, das er von sich gab.« " (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6866)


Kapitel: 80, Nummer: 4
(Fortsetzung des Hadith Nr. 6865) Ibn 'Abbas fügte hinzu: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu Al-Miqdad: »Wenn es sich um einen Mann handelt, der unter den Ungläubigen lebte und seinen Glauben verborgen hielt, so ist dies genau der Fall mit dir gewesen, als du zuvor in Makka warst und deinen Glauben verborgen hieltest!«"


Kapitel: 80, Nummer: 5
'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Kein Mensch wird ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil derartige Schuld mitträgt!"



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