Quran
|
48.12. Aber nein! Ihr meintet, daß der Gesandte und die Gläubigen niemals mehr zu ihren Angehörigen zurückkehren würden, und das ist euch in euren Herzen ausgeschmückt worden. Und ihr hegtet die böse Erwartung und wart ein Volk des Niedergangs. [ alFath:12 ]
|
|
Übersicht Kapitel: Verbot, sich auf Raubtierfelle zu setzen oder darauf zu reiten |
|
Ansicht der Ahadith
1-2 von 2 Ahadith, Seite 1/1 |
|
|
|
Kapitel: 124, Nummer: 1 |
Kapitel: Verbot, sich auf Raubtierfelle zu setzen oder darauf zu reiten
Mu’awiya (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
"Reitet nicht auf Sätteln, die aus Seide hergestellt sind oder aus Tigerbzw.
Leopardenfell!" (Abu Dawud und andere) Dies ist ein guter Hadith
(hasan).
|
|
|
Kapitel: 124, Nummer: 2 |
Kapitel: Verbot, sich auf Raubtierfelle zu setzen oder darauf zu reiten
Abul-Malih (r) berichtet, dass sein Vater (r) ihm sagte, dass
der Gesandte Allahs (s) Raubtierfelle verboten hat.
(Abu Dawud, At-Tirmidhi und An-Nasai)
Dieses Hadith ist zuverlässig überliefert (isndd sahih).
Nach der Version von At-Tirmidhi hat der Prophet (s) das Sitzen auf
Raubtierfellen verboten.
|
|
|
|
Ansicht von
1-2 von 2 Ahadith, Seite 1/1 |
|
|
|
|
|
|