Kapitel: Bewahrung tugendhafter Werke
Bewahrung tugendhafter Werke Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Ist es nicht für die Gläubigen an der Zeit, dass sich ihre Herzen beim Gedenken Allahs und der Wahrheit, die (ihnen) offenbart wurde, demütigen, damit sie nicht wie jene werden, denen zuvor das Buch gegeben wurde. Doch die Zeit ging über sie hin und ihre Herzen wurden hart, und viele von ihnen sind Frevler." (57:16) „Dann ließen wir in ihren Spuren Unsere Gesandten folgen, und wir ließen ihnen Jesus, den Sohn der Maria, folgen und gaben ihm das Evangelium. In die Herzen derer, die ihm folgten, legten Wir Güte und Barmherzigkeit. Das Mönchstum jedoch erfanden sie selber, Wir geboten ihnen nur, nach Allahs Wohlgefallen zu trachten, aber sie befolgten (Unser Gebot) nicht auf die rechte Weise. Denjenigen unter ihnen, die (an unsere Botschaft) glaubten, gaben Wir ihren Lohn, aber viele von ihnen waren Frevler." (57:27) „Und seid nicht wie jene, die ihr Gesponnenes wieder aufdröselt, nachdem es zu einem festen Faden versponnen war, indem ihr eure Eide zum Mittel gegenseitigen Betrugs macht, (weil ihr meint), dass die eine Gemeinschaft der anderen überlegen sei an Zahl und Macht..." (16:92) „Und diene deinem Herrn, bis die Gewissheit zu dir kommt." (15:99) Unter den Hadithen zu diesem Thema ist der folgende von Aischa, dass ihm (s) das Liebste in der Religion das war, was man regelmäßig zu tut pflegte. Siehe hierzu das voranstehende Kapitel. Umar ibn al-Khattab (r) berichtet: Der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn jemand verschlafen hat, so dass er sein Sechzigstel des Qur’an (Hisb) oder einen Teil davon nicht rezitieren konnte, und er holt es zu einer beliebigen Zeit zwischen dem Morgengebet und dem Mittagsgebet nach, dann wird ihm dies angerechnet wie das Rezitieren in der Nacht." (Muslim)
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