Quran
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26.224. Und die Dichter - es folgen ihnen die Verirrten. [ asSu'ara:224 ]
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Übersicht Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit |
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Ansicht der Ahadith
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Kapitel: 26, Nummer: 1 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Die Ungerechten haben dann keinen vertrauten Freund, und keinen Fürsprecher, der angehört würde." (40:18) „Und für die, die Unrecht tun, gibt es keinen Helfer." (22:71) Unter den Hadithen zu diesem Thema ist Hadith Nr. 0111 Dschabir (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Haltet euch fern von Unrecht, denn Unrecht verwandelt sich in Finsternis am Tage des Gerichts. Haltet euch fern von Habsucht, denn die Habsucht hat Völker vor euch zugrunde gerichtet, indem sie sich gegenseitig umbrachten und die verbotenen Dinge für erlaubt erklärten." (Muslim)
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Kapitel: 26, Nummer: 10 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Abdullah ibn Amru ibn al-As (r) erzählte: Als Karkara, ein Mann, der dem Propheten (s) persönlich zu Diensten stand, starb, sagte der Prophet (s) über ihn: „Er ist im Höllenfeuer!" Die Gefährten gingen der Sache nach, und fanden in seinem Haus einen Umhang, den er sich zu Unrecht angeeignet hatte. (Al-Bukhari)
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Kapitel: 26, Nummer: 11 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Abu Bakra Nufai` ibn al-Harith (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: „Die Zeit verrinnt auf."dieselbe Weise, wie es war, als Allah das Universum gestaltete. Ein Jahr umfasst zwölf Monate, von denen vier heilig sind: Drei folgen aufeinander: Dhul-Qa'da, Dhul-Hiddscha und Muharram, und Radschab Mudar**, der zwischen Dschumada und Schaban liegt." Er (s) fragt dann: „Welcher Monat ist jetzt?" Wir antworteten: „Allah und Sein Gesandter wissen es besser." Als er das hörte, schwieg er eine Weile, bis wir dachten er werde diesem Monat einen neuen Namen geben. Dann sagte er: „Ist es nicht Dhul-Hiddscha?" Wir sagten: „Ja, so ist es!" Darauf fragte er: „Was ist der Name dieser Stadt?" Wir sagten: „Allah und Sein Prophet wissen es besser." Er schwieg eine Weile, bis wir dachten, er werde ihr einen neuen Namen geben. Dann sagte er: „Ist es nicht die (heilige) Stadt?" Wir sagten: „Ja, gewiss." Dann fragte er: „Welchen Tag haben wir heute?" Wir sagten: „Allah und Sein Gesandter wissen es besser." Er schwieg eine Weile, bis wir dachten, er werde ihm einen neuen Namen geben. Er sprach. „Ist es nicht der Tag des Schlachtens?" Wir sagten: „Ja, gewiss." Dann sagte er: „Euer Blut, euer Besitz und eure Ehre sind einander heilig, so heilig wie dieser Tag, diese Stadt und dieser Monat. Und ihr werdet euren Herrn treffen, und Er wird euch nach euren Taten befragen. Werdet daher nicht zu Ungläubigen, wenn ich nicht mehr bin, indem ihr einander tötet. Lasst alle, die hier anwesend sind, diese Botschaft denen bringen, die abwesend sind. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass manche der Nichtanwesenden, die diese Mitteilung indirekt erhalten, aufmerksamer sind als hier Anwesende, die sie direkt gehört haben." Darm sprach er: „Habe ich nicht (die Anweisung Allahs) deutlich übermittelt? Habe ich nicht (die Anweisung Allahs) deutlich übermittelt?" Wir sagten: „Doch!" Da sagte er: „Oh Allah! Sei (mein) Zeuge!" (Al-Bukhari und Muslim)**Der Monat Radschab wurde Radschab Mudar genannt, da der Mudar-Stamm diesen Monat besonders achtete.
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Kapitel: 26, Nummer: 12 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Abu Umama Iyas ibn Tha'laba al-Harithi (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Demjenigen, der einem Muslim sein Recht genommen hat, hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und das Paradies verwehrt." Ein Anwesender fragte: „Oh Gesandter Allahs! Gilt dies auch für Kleinigkeiten?" Er sagte: „Auch wenn es nur das Stöckchen eines Busches" *** wäre." (Muslim) ***Das heißt: ein Miswak-Hölzchen, Miswak ist eine Wurzel, die zum Zähneputzen verwendet wird.
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Kapitel: 26, Nummer: 13 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Es berichtet Adi ibn Amira (r), dass er den Gesandten Allahs (s) sagen hörte: „Wenn wir einem von euch eine Aufgabe übertragen, und dieser eine Nadel oder etwas noch Geringeres vor uns verbirgt, so läuft dies auf Unterschlagung hinaus; und der Mensch wird am Tage des Gerichts ein solches Ding herstellen müssen." Hierbei stand ein dunkelhäutiger Ansar, an den ich mich erinnere, als sähe ich ihn jetzt vor mir, auf und sagte: „Oh Gesandter Allahs, erleichtere mir die Aufgabe, die mir gegeben wurde." Der Prophet (s) fragte den Mann: „Was meinst du?" Der Mann sagte: „Ich habe dich gerade dieses und jenes sagen hören." Da sagte er (s): „Ich sage nochmals, wenn wir einem von euch eine Aufgabe übertragen, dann muss er für seine Arbeit voll Rechenschaft ablegen, im Großen wie im Kleinen. Was ihm erlaubt worden ist, mag er behalten, und was ihm verboten ist, soll er meiden." (Muslim)
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Kapitel: 26, Nummer: 14 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Umar ibn al-Khattab (r) erzählte. Während der Schlacht von Khaibar kamen einige Gefährten des Propheten (s) und sagten: „Der und der ist Märtyrer geworden und der und der ist Märtyrer geworden...", bis sie zu einem kamen, und als sie sagten: „Der und der ist Märtyrer geworden", sagte der Prophet (s): „Gewiss habe ich ihn im Höllenfeuer gesehen, wegen eines Umhangs, den er unterschlagen hat." (Muslim)
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Kapitel: 26, Nummer: 15 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Es erzählte Abu Qatada al-Harith ibn Rib'i (r), dass der Gesandte Allahs (s) in einer Ansprache sagte, dass der Dschihad auf dem Wege Allahs, und der Glaube an Allah die höchsten Arten von Tugend seien. Aus den Reihen der Zuhörer stand ein Mann auf und sagte: „Oh Gesandter Allahs: Meinst du, dass meine ganzen Sünden gesühnt werden, wenn ich im Kampf um Allahs willen getötet werden sollte?" Er antwortete: „Ja, wenn du getötet werden solltest um Allahs willen, wobei du gewissenhaft vorwärts marschierst, entschlossen kämpfst und die Belohnung Allahs (allein) erwartest, ohne zu fliehen." Dann fragte der Gesandte Allahs (s): „Was hattest du gemeint?" Der Mann sagte erneut: „Meinst du, dass meine ganzen Sünden gesühnt werden, wenn ich im Kampf um Allahs willen getötet werden sollte?" Er antwortete: „Ja, wenn du getötet werden solltest um Allahs willen, wobei du gewissenhaft vorwärts marschierst, entschlossen kämpfst, und die Belohnung Allahs (allein) erwartest, ohne zu fliehen. Ausser wenn du Schulden hast. Hiervon hat mich (der Engel) Gabriel in Kenntnis gesetzt." (Muslim)
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Kapitel: 26, Nummer: 16 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Abu Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) seine Gefährten einst fragte: „Wisst ihr, wer wirklich völlig mittellos ist?" Sie antworteten: „Völlig mittellos ist derjenige, der weder Geld noch Besitz hat." Daraufhin sagte er: „Der Ärmste in meiner Gemeinschaft ist derjenige, der am Tage des Gerichts mit einer guten Anzahl von Gebeten und Fasten und Zakat erscheinen wird, doch hat er auch jemanden misshandelt, jemanden verunglimpft, die Waren einer anderen Person unterschlagen, jemanden getötet oder eine andere Person geschlagen. Dann wird dem Einen ein Teil seiner guten Taten gegeben, und dem Anderen ein Teil seiner guten Taten gegeben. Und wenn seine guten Taten vergeben sind, bevor er Rechenschaft abgelegt hat, dann werden Sünden der anderen (ungerecht Behandelten) auf ihn übertragen, und er wird ins Höllenfeuer geworfen werden." (Muslim)
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Kapitel: 26, Nummer: 17 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Es überliefert Umm Salama (r), dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Ich bin nur ein Mensch. Eure Streitereien kommen zur Entscheidung zu mir. Es ist gut möglich, dass einer von euch besser argumentieren kann als der andere und ich den Fall zu seinen Gunsten entscheide. Doch wenn ich zu Gunsten einer Person entscheide, die nicht im Recht ist, spreche ich ihr nur ein Stück vom Höllenfeuer zu." (Al- Bukhari und Muslim)
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Kapitel: 26, Nummer: 18 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Ibn Umar (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Ein Gläubiger befindet sich im Rahmen seiner Religion, solange er kein verbotenes Blut *** vergossen hat." (Al-Bukhari)***Das heißt: solange er niemanden unrechtmäßig getötet hat.
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Kapitel: 26, Nummer: 19 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Khaula bint Amir al-Ansariya, die Witwe des Märtyrers Hamza (r) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen: „Diejenigen, die die Gelder Allahs *** zu Unrecht ausgeben, sind am Tage des Gerichts für das Höllenfeuer bestimmt." (Al-Bukhari)***Das heißt: die Gelder der islamischen Gemeinde.
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Kapitel: 26, Nummer: 2 |
Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Abu Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Am Tage des Gerichts wird jedem sein Recht gegeben werden, bis hin zu dem, was die gehörnte Ziege einer hornlosen Ziege angetan hat." (Muslim)
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