Assalamu Alaikum und willkommen auf Eurer Webseite für Tafaasir und Übersetzungen von Quran und Sunnah.

Quran mit verschiedenen Übersetzungen - Vollständige Hadith-Sammlungen in deutscher Übersetzung - Tafsir und Kommentare auf englisch und arabisch - Vollständige Übersetzungen von arabischen Tafaasir - Quran Suche und Rezitation - Tafsir von Maududi

Der edle Koran in deutscher ??bersetzung Sahih Werk von Imam Buchari in deutscher Ãœbersetzung Riyaad usSalihin - G??rten der Tugendhaften von Imam an-Nawawi al-Bayaan Sammlung 1400 Hadithe Sammlung Sahih Bukhari englisch Sahih Muslim englisch Muwatta Imam Malik englisch

Quran
2.111. Und sie sagen: "Niemand wird in den (Paradies)garten eingehen außer, wer Jude oder Christ ist." Das sind ihre Wünsche. Sag: "Bringt euren Beweis vor, wenn ihr wahrhaftig seid!"

[ alBaqara:111 ]


Besucher Online
Im Moment sind 251 Besucher online

YouTube Videos





 Übersicht 
 Kapitel: Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
Suche nach


Ansicht der Ahadith 13-19 von 19 Ahadith, Seite 2/2

 

[  Anfang    1  2  ]


Kapitel: 26, Nummer: 3
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Ibn Umar (r) berichtet: Als der Prophet (s) noch unter uns lebte, diskutierten wir über die Abschiedspilgerfahrt, wobei wir nicht wussten, was dies bedeutet, bis der Prophet (s) Allah dankte und lobpries, und uns von dem Daddschal** ausführlich erzählte. Der Prophet sagte: „Allah hat keinen Propheten gesandt, ohne ihn von dem Daddschal zu benachrichtigen, damit er sein Volk vor ihm warnen konnte. So war es bei dem Propheten Noah und ebenso bei allen Propheten, die nach Noah kamen. Sollte er unter euch auftauchen, wird seine Gestalt euch nicht verborgen bleiben. Es ist euch nicht verborgen, dass euer Herr nicht einäugig ist, während das rechte Auge des einäugigen Daddschal außieht wie eine schwimmende Weintraube****. Hütet euch, die Gebote Allahs zu übertreten. Euer Leben und euer Besitz sollen heilig und unverletzlich sein, ebenso wie die Heiligkeit des heutigen Tages, dieses heiligen Monats an diesem heiligen Ort! Nun, habe ich euch nicht (ausreichend) unterrichtet?" Die Gefährten sagten: „Gewiss!", da sagte er dreimal: „Oh Allah! Sei mein Zeuge!" Dann rief er: „Wehe euch! Schaut und denkt nach, dass ihr nicht, wenn ich nicht mehr unter euch bin, abtrünnig werdet und euch gegenseitig vernichtet." (Al-Bukhari und zum Teil von Muslim bestätigt)

**Al-Masih ad-Daddschal ist nach muslimischer Überlieferung ein Wesen, das vor dem Jüngsten Tag erscheinen wird, um die Menschen vom rechten Glauben abzubringen.
****Wörtlich: auf einer Wasserfläche treibend.


Kapitel: 26, Nummer: 4
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Es überliefert Aischa (r), dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer sich auch nur das kleinste Stück Land illegal aneignet, wird dafür (von Allah) bestraft, indem er das Siebenfache davon um seinen Hals gelegt bekommt." (Al-Bukhari und Muslim)


Kapitel: 26, Nummer: 5
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Abu Musa (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) gesagt hat: „Allah gibt (auch) dem Tyrannen eine Frist, aber wenn Er ihn bestraft, lässt Er ihn nicht entkommen." Dann las er den Vers aus Sure Hud. „Und wie dein Herr mit den (früheren) Städten verfahren ist, ergreift Er auch (andere), wenn sie unrecht tun. Wahrlich, Seine Bestrafung ist schmerzlich, streng." (11:102) (Al-Bukhari und Muslim)


Kapitel: 26, Nummer: 6
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Es berichtet Mu'adh (r): Der Gesandte Allah (s) schickte mich (als Verwalter in den Jemen) und sagte zu mir: „Du wirst (dort) Leuten der Schrift** begegnen, so belehre sie, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass ich Sein Gesandter bin, damit sie dies bezeugen. Wenn sie auf dich hören, dann erkläre ihnen, dass sie die vorgeschriebenen fünf Gebete verrichten müssen, am Tag und in der Nacht. Wenn sie dir gehorchen, dann setze sie darüber in Kenntnis, dass Allah ihnen eine Abgabe als Pflicht auferlegt hat, die von den Reichen unter ihnen entrichtet wird, um unter den Armen von ihnen verteilt zu werden. Wenn sie dir darin gehorchen, dann nimm ihnen ja nie ihre wertvollsten Besitztümer. Und fürchte die Klage des ungerecht behandelten Menschen, denn es gibt zwischen ihr und Allah keine Trennwand." (Al-Bukhari und Muslim)

**Unter Leuten der Schrift (Arabisch: Ahl-ul-Kitab) versteht man die Angehörigen anderer Schriftreligionen, also Juden und Christen.


Kapitel: 26, Nummer: 7
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Abu Humaid Abdur-Rahman ibn Sa'd as-Sa'idi (r) erzählte: Der Prophet (s) ernannte einen Mann aus dem Azd-Stamm namens Ibn al-Lutbiya als Abgabenverwalter. Als dieser (nach Medina) zurückkehrte, sagte er: „Dies ist für euch, und jenes ist mir (persönlich) geschenkt worden." Als der Prophet (s) dies hörte, bestieg er das Mimbar und hielt eine Ansprache, indem er zuerst Allah lobpries und rühmte und dann sagte: „Wenn ich einen von euch als Verwalter einer Sache, die Allah mir auferlegt hat, einsetze, wie kann jener (Beauftragte) dann behaupten: Dies ist für euch, und jenes ist mir (persönlich) geschenkt worden. Wäre er doch im Hause seiner Eltern geblieben, bis seine Geschenke zu ihm kommen, wenn er die Wahrheit sagt!! Bei Allah, wenn jemand von euch etwas nimmt, ohne das Recht dazu zu haben, wird er Allah am Tage des Gerichts gegenüberstehen mit der Last des Erbeuteten. Ich möchte niemanden kennen, der Allah belastet gegenübersteht, indem er ein grunzendes Kamel, eine muhende Kuh oder eine meckernde Ziege trägt." Dann hob er seinen Arm hoch, dass man das Weiße seiner Achselhöhlen sehen konnte, und sagte: „Oh Allah! Habe ich (Deinen Befehl) ausgeführt?" (Al-Bukhari und Muslim)


Kapitel: 26, Nummer: 8
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Es überliefert Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn jemand einem anderen gegenüber ein Recht besitzt, soll er es heute (im Dießeits) fordern, bevor die Zeit kommt, in der er mittellos sein wird. Denn wenn er Gutes getan hat, wird dann sein Unrecht von seinen guten Taten abgezogen, und wenn er nichts Gutes getan hat, werden schlechte Taten des Anderen zu seinen Taten hinzugezählt werden." (Al- Bukhari)


Kapitel: 26, Nummer: 9
Kapitel:  Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Abdullah ibn Amru ibn al-As (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: „Muslim ist derjenige, der keinen Muslim verletzt, weder mit seiner Zunge noch mit seiner Hand, und Muhadschir** ist derjenige, der sich von dem, was Allah verboten hat, fernhält." (Al-Bukhari und Muslim)

**Muhadschirin (die Ausgewanderten) sind die verfolgten Muslime aus Mekka



Ansicht von 13-19 von 19 Ahadith, Seite 2/2

 

[  Anfang    1  2  ]