Quran
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76.16. Gläser aus Silber, die sie im rechten Maß bemessen. [ alInsan:16 ]
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Übersicht Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen |
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Ansicht der Ahadith
1-6 von 6 Ahadith, Seite 1/1 |
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Kapitel: 78, Nummer: 1 |
Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
Kapitel 78 Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Und senke deine Fittiche über die, die dir folgen unter den Gläubigen..." (26:215) „Wahrlich, Allah gebietet, Gerechtigkeit zu üben und Gutes zu tun und Freigebigkeit gegen den Verwandten, und Er verbietet Abscheulichkeit und Unrecht und Ungehorsam. So lehrt Er euch, auf dass ihr ermahnt werden möget." (16:90) Hadith 0653 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 0285
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Kapitel: 78, Nummer: 2 |
Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
Abu Ya'la Ma'qil ibn Yasar (r) berichtet: Ich habe den Gesandten Allahs (s) sagen hören: „Jeder, der von Allah als Hüter über andere eingesetzt wurde (für deren Versorgung er verantwortlich ist) und der sie, wenn er stirbt, betrogen hat, dem hat Allah das Paradies verwehrt." (Al-Bukhari und Muslim) Eine andere Version lautet: „...und der seiner Verantwortung nicht mit Rat und Tat nachgekommen ist, wird den Geruch des Paradieses nicht genießen." Und in der Version bei Muslim heißt es: „Jemand, der mit einer Angelegenheit der Muslime betraut wurde, und er setzt sich nicht dafür ein und rät ihnen nicht, wird nicht mit ihnen ins Paradies eintreten."
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Kapitel: 78, Nummer: 3 |
Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
Aischa (r) berichtet: Ich habe den Gesandten Allahs (s) in meiner Wohnung sagen hören: „Oh Allah! Ich bitte Dich, dass Du mit demjenigen, der in meiner Gemeinde (Umma) Verantwortung für etwas übernommen hat und der hart mit ihr verfährt, auch hart verfährst, und zu demjenigen, der freundlich zu ihnen ist, auch freundlich bist." (Muslim)
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Kapitel: 78, Nummer: 4 |
Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
Abu Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Das Volk Israel wurde von Propheten regiert. Jedesmal, wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer nach. Und gewiss wird es keinen Propheten nach mir geben; aber nach mir wird es viele Kalifen geben." Man fragte ihn: „Oh Gesandter Allahs, was rätst du uns?" Er sagte: „Verhaltet euch nach der Huldigung loyal, und zwar zu einem nach dem anderen, und gebt ihnen, was ihnen zusteht, und wendet euch an Allah, Der mit euch ist, denn Allah wird sie gewiss für das was ihnen anvertraut wurde, zur Rechenschaft ziehen." (Al-Bukhari und Muslim)
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Kapitel: 78, Nummer: 5 |
Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
Hadith 0657 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 0194
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Kapitel: 78, Nummer: 6 |
Kapitel: Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
Abu Maryam al-Azdi (r) berichtet, dass er Mu'awiya (r) erzählte: Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen: „Jeden, dem Allah für eine Angelegenheit der Muslime Verantwortung überträgt, und der es versäumt, sich um ihre Bedürfnisse zu kümmern, ihre Armut und Not zu lindern, den wird Allah am Tage des Gerichts mit seinen Bedürfnissen, seiner Armut und Not alleine lassen." Mu’awiya (r) beauftragte daraufhin einen Mann, sich um die Bedürfnissen der Leute zu kümmern. (Abu Dawud und At-Tirmidhi)
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Ansicht von
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