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81.29. Und ihr könnt nicht wollen, außer daß Allah will, (Er), der Herr der Weltenbewohner.

[ atTakwir:29 ]


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 Kapitel: Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben
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Kapitel: 83, Nummer: 1
Kapitel:  Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben

Kapitel 83

Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben

Abu Musa al-Asch'ari (r) erzählte: Einst ging ich mit zwei Vettern (väterlicherseits) zum Propheten (s). Da sagte einer der beiden zu ihm (s): „Oh Gesandter Allahs! Ernenne mich zum Herrscher über einen Teil dessen, was Allah, der Allmächtige und Erhabene, deiner Obhut anvertraut hat!" Und der andere sagte das gleiche. Da sagte er (s): „Bei Allah, gewiss betrauen wir niemals irgendjemanden mit einem Amt, der darum bittet oder gierig danach ist." (Al-Bukhari und Muslim)



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