Quran
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 4.47. O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir offenbart haben, das zu bestätigen, was euch (bereits) vorliegt, bevor Wir Gesichter auslöschen und nach hinten versetzen oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbatleute verfluchten. Allahs Anordnung wird (stets) ausgeführt. [ anNisa:47 ]
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Übersicht Kapitel: Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben |
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Kapitel: 83, Nummer: 1 |
Kapitel: Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben
Kapitel 83 Verbot, demjenigen, der danach fragt oder trachtet, einen Posten als Herrscher, Richter oder anderer Verantwortlicher zu geben Abu Musa al-Asch'ari (r) erzählte: Einst ging ich mit zwei Vettern (väterlicherseits) zum Propheten (s). Da sagte einer der beiden zu ihm (s): „Oh Gesandter Allahs! Ernenne mich zum Herrscher über einen Teil dessen, was Allah, der Allmächtige und Erhabene, deiner Obhut anvertraut hat!" Und der andere sagte das gleiche. Da sagte er (s): „Bei Allah, gewiss betrauen wir niemals irgendjemanden mit einem Amt, der darum bittet oder gierig danach ist." (Al-Bukhari und Muslim)
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