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Quran
2.104. O die ihr glaubt, sagt nicht (zum Propheten): "ra´ina" sondern sagt: "unzurna" Und hört (auf den Propheten)! Und für die Ungläubigen wird es schmerzhafte Strafe geben.

[ alBaqara:104 ]


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 Kapitel: Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet
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Kapitel: 90, Nummer: 1
Kapitel:  Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet

Kapitel 7

Buch des Benehmens: Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet

Dschanr ibn Abdullah (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) auf der Abschiedspilgerfahrt zu ihm sagte: „Befiehl den Anwesenden mir gut zu zuhören!" Dann sagte er (s) zu den Anwesenden: „Wendet euch nach mir nicht Ungläubigen zu, indem ihr euch gegenseitig vernichtet." (Al-Bukhari und Muslim)



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