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92.17. Doch davon ferngehalten wird der Gottesfürchtigste werden,

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 Kapitel: Der Handel
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Ansicht der Ahadith 13-24 von 66 Ahadith, Seite 2/6

 

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Kapitel: 22, Nummer: 869
Hakiem Ibn Hizaam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben immer solange die freie Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen. Wenn sie miteinander wahrhaftig und ehrlich waren, so ist das zwischen ihnen abgewickelte Geschäft segensreich geworden; und wenn sie etwas gelogen oder verschwiegen hatten, so ist jeglicher Segen von ihrem Geschäft abgeschnitten.


Kapitel: 22, Nummer: 870
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Ein Mann berichtete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er um Verkäufe betrogen wird. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erwiderte: Wenn du einen Handel (Verkauf) abschließt, sollst du (im Vertrag) es soll keinen Betrug geben sagen. Er pflegte danach es soll keinen Betrug geben zu sagen, wenn er einen Verkauf abschließt.


Kapitel: 22, Nummer: 871
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Handel mit Früchten, bevor ihre Qualität feststeht. Er untersagte dies sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.


Kapitel: 22, Nummer: 872
Gabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns den Handel mit Früchten, bevor sie reif werden.


Kapitel: 22, Nummer: 873
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Datteln, bis man von ihnen essen kann oder bis sie essbar werden, und auch bis sie abgeschätzt werden. Ich fragte: Was bedeutet (abschätzen)? Da sagte ein Mann bei ihm: Bis sie auf den Palmen abgeschätzt werden.


Kapitel: 22, Nummer: 874
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Verkauft die Früchte nicht, bis sie reif werden.


Kapitel: 22, Nummer: 875
Zaid Ibn Thabit, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlaubte dem Besitzer der Palme, sie mit ihren Früchten, die auf der Palme abgeschätzt werden, gegen gleichwertige Datteln zu verkaufen.


Kapitel: 22, Nummer: 876
Sahl Ibn Abi Hathma, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Früchte gegen Datteln. Er sagte: Solcher Verkauf ist Wucherei, die Muzabana heißt. Er aber erlaubt den Verkauf der Früchte gegen gleichwertige Datteln, oder erlaubte es, dass die Familie die Früchte auf den zwei Palmen durch vermutliche Bewertung gegen gleichen Wert von Datteln verkauft, und dass sie diese Datteln frisch ißt.


Kapitel: 22, Nummer: 877
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlaubt den Verkauf der Früchte auf den Palmen durch vermutliche Bewertung gegen weniger als fünf Wasaq (Wasaq=60 Saa`, d.i. eine Maßeinheit für die Getreide) oder gegen 5 Waaq.


Kapitel: 22, Nummer: 878
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot die Muzabana, und die Muzabana ist der Verkauf der Früchte gegen Datteln mit derselben Maßeinheit und der Verkauf der frischen Weintrauben gegen Rosinen mit derselben Maßeinheit.


Kapitel: 22, Nummer: 879
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer Dattelpalmen verkauft, die bereits befruchtet sind, der soll die Früchte der Palme an der Ernte behalten, es sei denn, der Käufer hat sie durch eine zusätzliche Vereinbarung erworben.


Kapitel: 22, Nummer: 880
Gabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte die Verpachtung des Landes.



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