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16.19. Und Allah weiß, was ihr geheimhaltet und was ihr offenlegt.

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 Kapitel: Das Strafrecht
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Ansicht der Ahadith 13-16 von 16 Ahadith, Seite 2/2

 

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Kapitel: 29, Nummer: 984
Der Hadith von Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm Ein Mann, der Wein getrunken hatte, wurde dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, vorgeführt. Der Prophet verabreichte ihm etwa vierzig Peitschenhiebe mit zwei Palmzweigen (deren Blätter entrissen wurden).


Kapitel: 29, Nummer: 985
Abu Burda Al-Ansariy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen: Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um ein Strafrecht handelt, das von Allah festgesetzt wurde.


Kapitel: 29, Nummer: 986
`Ubada Ibn-as-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu uns in einer Versammlung: Leistet mir den Treueschwur, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt, noch Unzucht begeht, noch stehlt, und dass ihr niemanden tötet, dessen Leben Allah unverletzt gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten; und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe erleidet, so gilt diese als eine Sühne dafür. Begeht einer aber eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: Wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn.


Kapitel: 29, Nummer: 987
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn ein Tier einen Mann verwundet, steht ihm nicht ein Blutgeld zuteil. Das Gleiche gilt für denjenigen, der in einen Brunnen oder in ein Bergwerk fällt. Das Fünftel soll in den Erdschätzen entrichtet werden.



Ansicht von 13-16 von 16 Ahadith, Seite 2/2

 

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